Der Fachbereich „Stationäre Jugendhilfe“ bietet Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII an. Wir begleiten und betreuen ausschließlich Erziehungsstellen und sozialpädagogische Lebensgemeinschaften. Wir arbeiten insbesondere nach den §§ 34 und 35 SGB VIII, bei jungen Volljährigen nach § 41 SGB VIII oder in einzelnen Fällen auch nach § 33.2 SGB VIII.
Zum Fachbereich Stationäre Jugendhilfe gehören die Kolleg*innen aus den Erziehungsstellen und sozialpädagogische Lebensgemeinschaften in denen mindestens eine in einem pädagogischen Beruf ausgebildete Fachkraft oder auch eine anderweitig pädagogisch qualifizierte Person lebt und arbeitet. Zum Fachbereich gehören außerdem die Zusatzkräfte, die in Erziehungsstellen im Alltag nach Bedarf für Entlastung sorgen. Unsere Fachberater*innen - Fachkräfte, die über viel Erfahrungen in verschiedenen Feldern der Jugendhilfe und beraterische Zusatzausbildungen verfügen - begleiten und beraten die Erziehungsstellen und sozialpädagogische Lebensgemeinschaften in ihrer Arbeit.
Unser Fachbereich Stationäre Jugendhilfe arbeitet eng mit der Fachschule für Sozialpädagogik zusammen, welche Erzieher*innen mit Schwerpunkt Jugendhilfe ausbildet.
Unsere Kolleg*innen aus den Ambulanten Hilfen bieten regelmäßige Freizeiten für die Kinder und Jugendlichen an, die in den Erziehungsstellen untergebracht sind.