Willkommen bei der Erziehungshilfe gGmbH IPD.

Hilfen zur Erziehung Soziale Gruppenarbeit Sozialpädagogische Familienhilfe Eingliederungshilfe  Flexible fachliche Schulbegleitung Begleiteter Umgang Hilfe für junge Volljährige

Leistungen

Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII)

Die „ambulanten Erziehungshilfen“ sind Jugendhilfeangebote, welche auf den Säulen des SGB VIII aufbauen. Sie werden für den Einzelfall unter der Berücksichtigung der benötigten Hilfe und der vorhandenen Ressourcen des Klienten, anderer beteiligten Personen (z.B. Her­kunftsfamilie) und des sozialen Umfeldes individuell organisiert, im Prozess überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Betreuung versteht sich als Prozess und ist daher als eine längerfristige auf Nachhaltig­keit ausgerichtete Hilfe angelegt.

Grundsätzlich sind die ambulanten Erziehungshilfen aufsuchende Angebote. Für Bespre­chungen und bestimmte Arbeiten (z.B. Elterngespräche, Familienkonferenzen oder Werken) werden die vorhandenen Räumlichkeiten jedoch mit genutzt.

 

Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)

Soziale Gruppenarbeit ist uns ein Herzensanliegen. Nach unserer Erfahren ist soziale Gruppenarbeit ein Angebot mit hoher Wirkung. Insbesondere als Ergänzung zu Hilfen zur Erziehung in denen eine Arbeitsbeziehung im „Eins-zu-Eins-Kontakt“ zwischen einem Kind oder Jugendlichen und einem Erwachsenen gestaltet wird, kann es hilfreich sein, soziale Gruppenarbeit einzusetzen, um Übungsfelder und Peer-to-Peer Feedback zu erlangen.

Gerne können wir Ihnen verschiedene Angebote sozialer Gruppenarbeit für Ihre Bedarfe konzipieren und durchführen:

  • Anti-Aggressions-Trainings®
  • Coolness-Trainings®
  • Soziale Trainingskurse (auch in Verbindung mit §10 JGG)
  • Soziale Kompetenz-Trainings
  • Trainings-Camps als Ferienmaßnahmen

Alle Angebote sozialer Gruppenarbeit werden nach den Standards der „International Association for Social Work with Groups, Inc. (IASWG)“ und denen des Deutschen Chapter der IASWG, „Gesellschaft für Social Groupwork e.V.“ konzipiert. Für die Angebote AAT® und CT® gelten darüber hinaus besondere Qualitäts- bzw. Fachstandards.

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfeform, die mit Angebotscharakter Kinder und Ju­gendliche beziehungsweise junge Erwachsene zu einer selbstverantwortlichen Lebensfüh­rung befähigen soll. Unter Einbeziehung ihrer persönlichen Lebens- und sozialen Umwelt Hilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Beziehungsstörungen sowie all­tagspraktische Unterstützung gewährt. Dabei zielt die Erziehungsbeistandschaft auf eine längerfristige ziel- und lebensweltorientierte Problemlösung. Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige wer­den individuell nach ihren Bedürfnissen betreut.

Je nach Zielstellung des Hilfeplangespräches kann es sinnvoll sein, die Erziehungsberechtig­ten mit in die gemeinsame Arbeit einzubeziehen. Hierbei soll der Blick auf die Kinder, Ju­gendlichen und jungen Erwachsenen verstärkt werden und daraus die Erziehungskompetenz ausgebaut werden.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Erziehungshilfe in und mit der Familie. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Konflikten unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Sie ist eine intensive ambulante und familienbezogene Maßnahme und soll Eltern befähigen, die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen und deren Entwicklung positiv zu beeinflussen.

Der Fokus der Zusammenarbeit liegt hier auf der Zusammenarbeit mit den Eltern. Hauptziel ist der Aufbau- bzw. die Stabilisierung eines Familiensystems, in dem die Kinder und Jugendli­chen gut leben können.

Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)

Bei der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben junge Menschen einen Anspruch auf Unterstützung bei der Bewäl­tigung von alterstypischen Entwicklungsaufgaben und eine Förderung der Teilhabe an Leben in der Gesellschaft. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenarbeit, die die Ressourcen der Klienten und ihrer Umgebungssysteme aktiv einbezieht. Dabei werden ebenso das soziale Umfeld sowie die sozialräumlichen Begebenheiten genutzt und mit vorhandenen Angebots­strukturen (Beratungsstellen, psycho-soziale Dienste, Schulen, etc.) vernetzt. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist die Akzeptanz der Maßnahmen bei allen Betei­ligten. Für die Kontaktaufnahme zwischen Hilfeempfänger und Betreuer/ in ist es entschei­dend, die Lebensweise der Klienten zu respektieren und gemeinsam mit allen Prozessbetei­ligten ein individuelles Angebot einer Zusammenarbeit zu entwickeln.

Flexible fachliche Schulbegleitung (§35a SGB VIII)

Die Schulbegleitung richtet sich am individuellen Leistungs- und Persönlichkeitsprofil der Kinder und Jugendlichen aus. Gleichzeitig stellt sie ein individuelles Orientierungsangebot zur Verfügung. Durch das mit der Begleitung einhergehende hohe Dialogangebot soll ein Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, die persönliche Umgebung und letztendlich auch in die Welt geschaffen werden. 

Wenn die Situation es erfordert, können Teile der Hilfeplanung außerhalb der schulischen Umgebung bearbeitet werden. Hierdurch ist es möglich, ein weiteres Spektrum von Lern­möglichkeiten zu schaffen und dieses für die Kinder und Jugendlichen nutzbar zu machen.

Begleiteter Umgang

Ein begleiteter Umgang ist eine Hilfe, die bei einer sehr stark belasteten Eltern-Kind-Bezie­hung oder einem Kontakt zwischen Eltern und Kindern, die das Kindeswohl gefährdet könnte, eingesetzt wird. Der Bereich der möglichen Risiken ist weit gefächert. Er bewegt sich von Abhängigkeiten (Alkohol, Drogen, etc.), physischen oder psychischen Misshandlung bis hin zur Erkrankungen der Eltern / eines Elternteils, welche sich negativ auf die Kinder auswir­ken könnte.

Ein begleiteter Umgang kann Teil einer Erziehungsbeistandschaft wie auch einer sozialpäda­gogischen Familienhilfe sein. Es ist auch möglich, dass er alleiniger Inhalt einer Hilfe durch die Erziehungshilfe gGmbH ist. Die Ambulanten Hilfen stehen in diesem Seg­ment sowohl den Jugendämtern wie auch den Familiengerichten zur Verfügung.

Hilfe für Volljährige (§41 SGB VIII)

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine Hilfeform, die mit Angebotscha­rakter Jugendliche und junge Erwachsene zu einer selbstverantwortlichen Lebensführung befähigen soll. Das Hauptaugenmerk der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung liegt auf der Verselbstständigung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie soll unter Einbeziehung ihrer persönlichen Lebens- und sozialen Umwelt Hilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Beziehungsstörungen sowie alltagspraktische Unterstützung gewährt. Dabei zielt die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung auf eine längerfristige ziel- und lebensweltorientierte Problemlösung. Jugendliche sowie junge Volljährige werden individuell nach ihren Bedürfnissen betreut.